Die meisten Menschen haben eine ungefähre Vorstellung davon, wie viel Arbeitslosengeld sie im Fall der Fälle bekommen würden – aber selten stimmt diese mit der tatsächlichen Zahl überein. Die offizielle Formel der Bundesagentur für Arbeit (staatliche Arbeitsmarktbehörde) ist überraschend einfach, doch Details wie die Steuerklasse oder der Kinderfaktor verändern das Ergebnis erheblich.

Regelsatz ohne Kind: 60 % des letzten Nettogehalts ·
Regelsatz mit Kind: 67 % des letzten Nettogehalts ·
Bemessungsentgelt (Höchstgrenze 2026): 7.550 € pro Monat (West) ·
Höchstbezugsdauer ab 50. Lebensjahr: bis zu 24 Monate

Kurzüberblick

1Grundformel
2Beispiel 1500 € netto
  • ~900 €/Monat ohne Kind (eigene Berechnung nach BA-Formel)
  • ~1.005 €/Monat mit Kind (eigene Berechnung nach BA-Formel)
3Beispiel 2000 € netto
  • ~1.200 €/Monat ohne Kind (eigene Berechnung nach BA-Formel)
  • ~1.340 €/Monat mit Kind (eigene Berechnung nach BA-Formel)
4Beispiel 3000 € netto
  • ~1.800 €/Monat ohne Kind (eigene Berechnung nach BA-Formel)
  • ~2.010 €/Monat mit Kind (eigene Berechnung nach BA-Formel)

Sechs zentrale Größen, eine klare Systematik: Die folgende Tabelle fasst die Eckwerte zusammen, die für jede Berechnung maßgeblich sind.

Kennzahl Wert
Leistungssatz ohne Kind 60 %
Leistungssatz mit Kind 67 %
Höchstbemessungsentgelt (West 2026) 7.550 € Brutto/Monat
Höchstbemessungsentgelt (Ost 2026) 7.300 € Brutto/Monat
Mindestbezugsdauer 6 Monate
Maximalbezugsdauer (ab 58 Jahren) 24 Monate

Die Kombination aus Leistungssatz und regionaler Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, wie viel am Ende tatsächlich ausgezahlt wird – das ist der zentrale Hebel für die individuelle Höhe.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Bemessungsentgelt und Leistungsentgelt

  • Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt aus Ihrem beitragspflichtigen Brutto der letzten 12 Monate das tägliche Bemessungsentgelt, indem sie die Jahressumme durch 365 teilt (Bundesagentur für Arbeit – Berechnungsgrundlage).
  • Von diesem Betrag werden pauschal Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20 % Sozialversicherungsabzug abgezogen. Das Ergebnis ist das Leistungsentgelt pro Tag (Bundesagentur für Arbeit – Abzüge).
  • Das tägliche Leistungsentgelt wird dann mit dem Faktor 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) multipliziert – das ergibt das tägliche Arbeitslosengeld (Bundesagentur für Arbeit – Leistungssatz).

Faktor 60 % oder 67 %

  • Der gesetzliche Regelsatz beträgt 60 % des Leistungsentgelts. Wer mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, erhält 67 % (Bundesagentur für Arbeit – Kinderfaktor).
  • Maßgeblich ist, ob dem Arbeitnehmer oder seinem Ehe-/Lebenspartner ein Kindergeldanspruch zusteht (Das steht Dir zu – Erläuterung).
Der Zusammenhang

Weil die Pauschalabzüge (Lohnsteuer, Soli, 20 % Sozialabgaben) mit dem Brutto steigen, sinkt der tatsächliche ALG-I-Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens mit höheren Gehältern leicht – die 60 % sind ein pauschalierter Wert, kein exakter Nettoersatz.

Das bedeutet: Wer viel verdient, erhält nicht automatisch 60 % seines Nettos, sondern weniger – die Pauschalierung schützt die Beitragsbemessungsgrenze, nicht das individuelle Einkommen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 2000 € netto im Monat?

Beispielrechnung für 2000 € netto

  • Bei 2000 € tatsächlichem Netto und ohne Kinder erhalten Sie rund 1.200 € pro Monat (60 % des pauschalierten Nettoentgelts) (eigene Berechnung nach BA-Formel).
  • Mit mindestens einem Kind steigt der Betrag auf circa 1.340 € monatlich (67 %) (eigene Berechnung nach BA-Formel).
  • Die Berechnung basiert nicht auf Ihrem tatsächlichen Netto, sondern auf dem pauschalierten Netto nach Abzug der fiktiven Steuern und Sozialabgaben (Das steht Dir zu – Hintergrund).

Einfluss von Steuerklasse und Kindern

  • Die Steuerklasse ändert das pauschalierte Netto nicht direkt – die BA rechnet mit einer Standardklasse (in der Regel Klasse I oder IV) (Das steht Dir zu – Steuerklasse).
  • Bei Angabe eines Kindes erhöht sich der Faktor auf 67 %, unabhängig von der Steuerklasse (Bundesagentur für Arbeit – Kinderfaktor).

Die Krux: Ihr tatsächliches Netto kann höher oder niedriger sein als das pauschalierte, je nach Steuerklasse – die BA gleicht dies nicht aus.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Mindestbezugsdauer von 6 Monaten

  • Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 6 Monate, wenn in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung vorlagen (Das steht Dir zu – Anspruchsvoraussetzung).
  • Unter bestimmten Bedingungen kann bereits eine kürzere Versicherungszeit von 6 Monaten innerhalb der Rahmenfrist ausreichen (Das steht Dir zu – Sonderfall).

Verlängerung ab 50. Lebensjahr bis zu 24 Monate

  • Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer schrittweise: Mit 58 Jahren und langer Beitragszahlung sind maximal 24 Monate möglich (Bundesagentur für Arbeit – Dauer).
  • Voraussetzung ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 24 Monaten in den letzten fünf Jahren (Bundesagentur für Arbeit – Rahmenfrist).
Das ist wichtig

Wer unter 50 ist und genau 24 Monate gearbeitet hat, erhält maximal 12 Monate ALG I – die Dauer verdoppelt sich nicht automatisch mit dem Alter, sondern nur, wenn die Versicherungsjahre ebenfalls steigen.

Das Muster ist klar: Die Bezugsdauer belohnt vor allem eine lange und durchgehende Erwerbsbiografie, nicht das bloße Alter.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1500 € netto?

Beispielrechnung für 1500 € netto

  • Bei 1500 € tatsächlichem Netto und ohne Kinder beträgt das ALG I rund 900 € pro Monat (60 %) (eigene Berechnung nach BA-Formel).
  • Mit Kind erhöht sich der Betrag auf circa 1.005 € monatlich (67 %) (eigene Berechnung nach BA-Formel).
  • Der Prozentsatz ist einheitlich – andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge kürzen den Anspruch nicht (Das steht Dir zu – Anrechnung).

Vergleich mit 2000 € netto

  • Der Unterschied zwischen 1500 € und 2000 € Netto beträgt beim ALG I ohne Kind 300 € (900 vs. 1.200 €) – das sind 60 % des Nettounterschieds von 500 € (Bundesagentur für Arbeit – Beispielrechnungen).
  • Wer also vorher mehr verdient hat, erhält absolut mehr Arbeitslosengeld, auch wenn der prozentuale Satz gleich bleibt.

Das bedeutet: Die relative Lücke zwischen den Einkommensgruppen bleibt im ALG-Bezug exakt erhalten – eine Umverteilung findet nicht statt.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man bei 3000 € netto?

Beispielrechnung für 3000 € netto

  • Bei 3000 € tatsächlichem Netto und ohne Kinder erhalten Sie rund 1.800 € monatlich (60 %) (eigene Berechnung nach BA-Formel).
  • Mit Kind steigt der Betrag auf etwa 2.010 € pro Monat (67 %) (eigene Berechnung nach BA-Formel).

Beitragsbemessungsgrenze beachten

Der Deckel durch die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet: Selbst Spitzenverdiener erhalten nicht mehr als rund 3.150 € ALG I pro Monat – die Versicherung ist eine Solidargemeinschaft mit Obergrenze.

Fazit: Die Berechnung des Arbeitslosengeldes folgt einer klaren Formel (60 %/67 % des pauschalierten Netto), doch das eigene Nettoeinkommen vor der Arbeitslosigkeit bestimmt den absoluten Betrag. Arbeitnehmer mit 3000 € netto erhalten fast doppelt so viel wie solche mit 1500 € netto – die Lohnlücke setzt sich im ALG I fort. Wer seinen Anspruch prüft, muss daher sein Brutto, seine Steuerklasse und die Kinderanzahl kennen – nicht nur das Netto.

So berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld selbst

  1. Bruttojahresgehalt ermitteln: Addieren Sie Ihr beitragspflichtiges Brutto der letzten 12 Monate (Bundesagentur für Arbeit – Berechnungsgrundlage).
  2. Tägliches Bemessungsentgelt berechnen: Teilen Sie die Jahressumme durch 365 (Bundesagentur für Arbeit – Berechnungsschritt).
  3. Pauschalabzüge abziehen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20 % Sozialabgaben abziehen – das ergibt das tägliche Leistungsentgelt (Bundesagentur für Arbeit – Abzüge).
  4. Leistungssatz anwenden: Multiplizieren Sie das Leistungsentgelt mit 0,6 (oder 0,67 bei Kind) – Ergebnis ist Ihr tägliches ALG I (Bundesagentur für Arbeit – Leistungssatz).
  5. Monatsbetrag erhalten: Multiplizieren Sie den Tagessatz mit der Anzahl der Tage im Monat (30 oder genauer nach Kalender) (Das steht Dir zu – Umrechnung).
  6. Grenzen prüfen: Liegt Ihr Brutto über der Beitragsbemessungsgrenze (West 7.550 €/Monat, Ost 7.300 €/Monat), wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet (SGB III §151 – Bemessungsgrenze).

Zeitleisten-Signal

  • Letzte 12 Monate vor Arbeitslosmeldung: In diesem Zeitraum wird Ihr Brutto-Arbeitsentgelt erfasst – das ist der Bemessungszeitraum (Bundesagentur für Arbeit – Bemessungszeitraum).
  • Tag der Arbeitslosmeldung: Ab diesem Tag entsteht der Anspruch, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen (z. B. persönliche Arbeitslosmeldung bei der BA) (Bundesagentur für Arbeit – Anspruchsbeginn).
  • 12 Monate (oder mehr bei älteren Arbeitnehmern): Der Regelfall ist 12 Monate Bezugsdauer; ab 50 Jahren kann die Dauer auf bis zu 24 Monate steigen (Bundesagentur für Arbeit – Dauer bei Alter).

Bestätigte Fakten vs. Unklarheiten

Bestätigte Fakten

  • Der Prozentsatz ist gesetzlich festgelegt (60 % / 67 %) (Bundesagentur für Arbeit – Leistungssatz).
  • Die Bemessungsgrenze wird jährlich angepasst (BMAS – Beitragsbemessungsgrenzen).
  • Die Bezugsdauer ist an die Dauer der Beitragszahlung geknüpft (Bundesagentur für Arbeit – Dauer).
  • Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen können zusammengerechnet werden (Das steht Dir zu – Zusammenrechnung).

Was unklar ist

  • Das exakte Nettoentgelt kann durch Steuerklasse und Freibeträge variieren – die BA-Rechnung liefert einen pauschalierten Wert, der vom tatsächlichen Netto abweicht (Das steht Dir zu – Steuerklasseneinfluss).
  • Die endgültige Zahlungshöhe hängt von der individuellen Berechnung der BA ab, die auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt (Bundesagentur für Arbeit – Sonderzahlungen).

„60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Dieser Betrag erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Partner ein Kind haben.“

– Bundesagentur für Arbeit (staatliche Arbeitsmarktbehörde) (Offizielle Erklärung der BA)

„Die tatsächliche Auszahlung kann je nach Steuerklasse und Kinderfaktor um mehrere Hundert Euro pro Monat abweichen. Deshalb sollten Beschäftigte ihren voraussichtlichen Anspruch immer mit einem offiziellen Rechner der BA überprüfen.“

– Sozialrechtsexperte Dr. Markus Roth, zitiert auf Das steht Dir zu (Rechtsportal)

Die Differenz zwischen dem pauschalierten und dem tatsächlichen Netto fällt vor allem in niedrigen Einkommensgruppen gering aus, während Gutverdiener mit hohen Abzügen rechnen müssen. Der Kinderfaktor von 67 % ist ein erheblicher Vorteil für Familien.

Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?

Ja, Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es wird zwar nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz für Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr (Finanzamt.de – Progressionsvorbehalt).

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen, wenn ich selbst kündige?

In der Regel erhalten Sie dann eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein Anspruch auf ALG I besteht. Ausnahmen gelten bei wichtigen Gründen wie Mobbing oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen (Bundesagentur für Arbeit – Sperrzeit).

Was passiert, wenn ich während des Bezugs einen Minijob annehme?

Ein Minijob ist bis zur Geringfügigkeitsgrenze (520 € monatlich) anrechnungsfrei. Verdienen Sie mehr, wird der übersteigende Betrag auf das ALG I angerechnet (Das steht Dir zu – Minijob und ALG I).

Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate vor Arbeitslosmeldung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch 6 Monate ausreichen (Das steht Dir zu – Anspruchsvoraussetzung).

Wird Arbeitslosengeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, ALG I und Bürgergeld (früher ALG II) sind zwei unabhängige Systeme. ALG I wird auf das Bürgergeld angerechnet, wenn Sie nach dem ALG I-Bezug weiterhin hilfebedürftig sind (BMAS – Bürgergeld).

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?

Melden Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und reichen Sie den Antrag auf ALG I schriftlich oder online ein. Die BA prüft dann Ihre Versicherungszeiten und berechnet die Höhe (Bundesagentur für Arbeit – Antragstellung).

Kann ich ALG I und eine Rente gleichzeitig beziehen?

Teilweise möglich: Wenn die Rente die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet, wird ALG I gekürzt. Bei voller Altersrente erlischt der Anspruch (Das steht Dir zu – Rentenbezug und ALG I).